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Häufige Fragen – Sachverständigenbüro Bullmann & Özbilgin 
Versicherungsfeste FAQ – Dein Kfz-Sachverständiger in Lüdenscheid & Märkischer Kreis

Warum benötige ich nach einem Unfall ein Gutachten?

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dient der vollständigen Beweissicherung und ermittelt den tatsächlichen Schadenumfang nach einem Verkehrsunfall. Es berücksichtigt Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Ansprüche und bildet die Grundlage für eine korrekte Schadenregulierung

Was macht ein Kfz-Gutachter in Lüdenscheid

Ein Kfz-Gutachter bewertet und dokumentiert Fahrzeugschäden, kalkuliert Reparaturkosten, ermittelt Wertminderungen und sichert deine Ansprüche gegenüber Versicherungen – objektiv, neutral und unabhängig.

Wer bezahlt den Kfz-Sachverständigen nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten gemäß § 249 BGB von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Für dich entstehen keine Kosten, sofern kein Mitverschulden vorliegt.

Hast du freie Gutachterwahl?

Ja. Als Geschädigter hast du das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl zu beauftragen. Eine Verpflichtung, den von der Versicherung benannten Gutachter zu akzeptieren, besteht nicht.

Warum solltest du keinen Versicherungsgutachter beauftragen?

Ein Versicherungsgutachter handelt im Auftrag der Versicherung. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt den Schaden neutral, objektiv und auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und technischen Vorschriften.

Ab welcher Schadenhöhe ist ein Gutachten erforderlich?

Ab einer Schadenhöhe von etwa 750 € (Bagatellschadengrenze) ist ein vollständiges Schadengutachten erforderlich und erstattungsfähig. Die konkrete Einordnung erfolgt stets einzelfallbezogen.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung beschreibt den verbleibenden Minderwert eines Fahrzeugs nach einem Unfall, auch bei fachgerechter Reparatur. Sie ist Bestandteil des ersatzfähigen Schadens.

Wird die Wertminderung von der Versicherung ersetzt?

Ja. Die merkantile Wertminderung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug gleicher Art, Güte und Nutzungsmöglichkeit auf dem regionalen Markt zu erwerben.

Was ist der Wiederbeschaffungsaufwand?

Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert und ist maßgeblich bei der Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Was bedeutet die 130-%-Regel?

Sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen, kann das Fahrzeug repariert werden, wenn die Reparatur fachgerecht erfolgt und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt wird.

Musst du dein Fahrzeug reparieren lassen?

Nein. Du kannst den Schaden auch fiktiv abrechnen. In diesem Fall wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, sofern sie nicht tatsächlich angefallen ist.

Besteht Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Ja. Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung besteht Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten oder alternativ auf Nutzungsausfallentschädigung, sofern ein Nutzungswille besteht.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

In der Regel wird das Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Fahrzeugbesichtigung erstellt, abhängig vom Schadensumfang.

Erfolgt die Besichtigung auch vor Ort?

Ja. Die Fahrzeugbesichtigung kann beim Geschädigten, in der Werkstatt oder am Abstellort erfolgen.

Arbeitet ihr mit Rechtsanwälten zusammen?

Ja. Auf Wunsch erfolgt die Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten für Verkehrsrecht zur Durchsetzung der Schadensersatzansprüche.

Was passiert bei Kürzungen durch die Versicherung?

Kürzungen werden sachlich und fachlich geprüft. Gegebenenfalls erfolgt eine ergänzende Stellungnahme oder die Weitergabe an einen Rechtsanwalt.

Ist die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll?

Die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist insbesondere bei unverschuldeten Unfällen sinnvoll. Die Anwaltskosten sind Teil des ersatzfähigen Schadens.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Fahrzeugschein, Unfallhergang, Daten des Unfallgegners sowie Versicherungsangaben. Weitere Unterlagen werden bei Bedarf angefordert.

Ist die Erstberatung kostenlos?

Ja. Die Erstberatung beim Sachverständigenbüro Bullmann & Özbilgin ist kostenlos und unverbindlich.

Warum Sachverständigenbüro Bullmann & Özbilgin?

Unabhängige Schadenfeststellung, langjährige Erfahrung, rechtssichere Gutachten, direkte Abrechnung mit der Versicherung und persönliche Betreuung.

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