Schaden-ABC Unser Katalog für Schadenfälle
A
Abschleppkosten – das musst du wissen:
Wenn dein Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig ist und abgeschleppt werden muss, musst du die Kosten dafür nicht selbst tragen. In der Regel der Unfallverursacher beziehungsweise seine Versicherung die Abschleppkosten.
Wichtig für dich: Erstattet werden normalerweise nur die Kosten für das Abschleppen zur nächstgelegenen Vertragswerksatt. Möchtest du dein Fahrzeug lieber zu einer entfernten Werkstatt oder sogar bis nach Hause bringen lassen, kannst du die Mehrkosten nur dann ersetzt bekommen, wenn die Reparatur dort nachweislich günstiger ist.
Abtrittserklärung – so kannst du Gutachterkosten einfach regeln:
Ein Autounfall kann schnell teuer werden – und nicht jeder möchte die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen sofort selbst bezahlen. Dafür gibt es die Möglichkeit einer Abtrittserklärung. Mit dieser Erklärung kannst du deine Ansprüche auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen abtreten.
Wichtig für dich: Die Abtretung dient in erster Linie als Sicherung. Grundsätzlich bist du als Geschädigte*r trotzdem verpflichtet, deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung selbst geltend zu machen. In der Praxis läuft es aber meistens so, dass die Versicherung die Gutachterkosten direkt ab den Sachverständigen überweist, sobald eine Sicherungsabtretung vorliegt. Dadurch musst du die Summe nicht vorstrecken.
Hinweis: wenn du eine Mithaftung am Unfall trägst, musst du den entsprechenden Anteil der Gutachterkosten selber übernehmen.
Abzug „Neu für Alt“ – was bedeutet das für dich:
Im Kaskofall kann es passieren, dass bei der Reparatur deines Fahrzeugs Teile ersetzt werden, die vorher schon stark abgenutzt waren. Um die dadurch entstehenden Wertsteigerung auszugleichen, gibt es den sogenannten Abzug „Neu für Alt“.
Ein Beispiel: Wird nach einem Schaden ein Reifen ersetzt, der vorher nur noch wenig Profil hatte, bist du mit dem neuen Reifen natürlich bessergestellt als vor dem Unfall. Genau diesen Vorteil berücksichtigt die Versicherung – und zieht deshalb einen bestimmten Betrag von der Entschädigung ab.
So sorgt die Versicherung dafür, dass du zwar deinen Schaden ersetzt bekommst, aber durch den Austausch stark abgenutzter Teile keinen zusätzlichen, unverdienten Vorteil erhältst
Aktivlegitimation – wer darf Schäden überhaupt einfordern:
Im Verkehrsrecht gilt: Nur der Eigentümer des Fahrzeugs ist aktivlegitimiert. Das Bedeutet, nur du als Eigentümer darfst Schäden, die an deinem Fahrzeug entstanden sind, in deinem eigenen Namen und auf deine eigene Rechnung einfordern oder gerichtlich durchsetzen. Dieses Recht kann einfach auf andere Personen übertragen werden.
Wichtig für dich: Wenn Halter, Fahrer oder Unfallverursacher nicht identisch mit dem Eigentümer sind, dann dürfen diese Personen keine Schadenersatzforderungen stellen. Sie verfügen nicht über die nötige Aktivlegitimation.
Ob du als Eigentümer giltst, ergibt sich aus Nachweisen wie z.B. der Bezahlung des Kaufpreises, Finanzierungsunterlagen oder übernommene Unterhaltskosten für das Fahrzeug.
Damit du keine rechtlichen Probleme bekommst, solltest du die Eigentumsverhältnisse unbedingt vor der Beauftragung einer Werkstatt oder der Geltendmachung von Ansprüchen klären. So stellst du sicher, dass du tatsächlich zur Durchsetzung der Schadenersatzanforderung berechtigt bist.
Ausfallkosten – was dir wirklich ersetzt wird:
Wenn dir durch einen Unfall ein finanzieller Schaden entsteht, zum Beispiel weil dir Gewinn entgeht oder ein Mitarbeiter ausfällt, sind diese Kosten grundsätzlich ersatzpflichtig. Wichtig ist jedoch: Du musst solche Ausfallskosten im Einzelfall nachweisen können.
Nicht ersatzfähig sind dagegen in der Regel Zeitverlust oder entgangener Urlaub. Diese gelten rechtlich nicht als erstattungsfähiger Schaden.
Ausfallkosten/Gewinnentgang – das steht dir zu:
Wenn dir durch den Unfall Gewinn entgeht oder dir ein Mitarbeiter ausfällt, können diese Kosten grundsätzlich ersetzt werden. Allerdings musst du den entstandenen Schaden im Einzelfall nachweisen, zum Beispiel durch Unterlagen, die den Verdienstausfall belegen.
Nicht ersetzt werden in der Regel entgangener Urlaub oder verlorene Zeit, da diese rechtlich nicht als ersatzfähiger Schaden gelten.
Zu den ersatzfähigen Schäden gehören außerdem Schäden an persönlichen Gegenständen, die du immer oder am Fahrzeug mitgeführt hast – zum Beispiel Bekleidung, ein Schutzhelm bei Zweiradfahrern oder andere beschädigte Gegenstände. Auch hier musst du die Schadenhöhe belegen, etwa durch Kaufbelege oder einen Kostenvoranschlag. Diese Auflistung kann je nach Fall um weitere Schadenarten ergänzt werden. Grundsätzlich gilt: Alle unfallbedingten Schäden sind ersatzpflichtig, solange sie nachweisbar sind.
Ausfallzeiten – welche Ansprüche du hast, wenn dein Auto ausfällt:
Wenn du nach einem Unfall auf dein Fahrzeug angewiesen bist, es aber unfallbedingt nicht mehr nutzen kannst, hast du bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung.
Wie lange diese Ausfallzeit dauert, hängt vom Zustand deines Fahrzeuges ab. Ist das Auto noch fahrfähig und verkehrssicher, beginnt die Ausfallzeit erst bei dem Beginn der Reparatur und endet an dem Tag, an dem du dein Fahrzeug wieder aus der Werkstatt abholst. Ist dein Auto dagegen nicht mehr fahrfähig oder nicht mehr verkehrssicher, startet die Ausfallzeit bereits am Unfalltag, da du das Fahrzeug ab diesem Moment nicht mehr verwenden kannst.
Bei einem Totalschaden steht dir eine Wiederbeschaffungsdauer von maximal 14 Kalendertagen zu. Sollte die Ausfallzeit darüber hinausgehen, musst du diese gut begründen und nachvollziehbar darlegen.
B
Bagatellschaden – was bedeutet das für dich?
Als Bagatellschaden gilt ein Schaden an deinem Fahrzeug, dessen Instandsetzungskosten unter 700,00€ liegen. Bei solchen geringfügigen Schäden kann die gegnerische Versicherung sich auf die sogenannte Schadenminderungspflicht berufen und die Kosten für ein ausführliches Gutachten ablehnen.
In diesen Fällen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt aus. Noch besser – und für dich oft deutlich sicherer – ist jedoch ein Kurzgutachten eines Kfz-Sachverständigen.
Wenn du dir unsicher bist oder Unterstützung brauchst: spricht mich gern an. Auch bei Bagatellschäden stehe ich dir als Kfz-Sachverständiger deines Vertrauens zur Seite.
Beilackierung – warum sie wichtig für ein perfektes Ergebnis ist:
Unter einer Beilackierung versteht man weiche Einlackieren des Farbtons in einen angrenzenden, nicht beschädigten Bereich des Lacks. Dabei werden die umliegenden Flächen matt angeschliffen und der Reparaturfarbton wird von der reparierten Stelle aus sanft in die benachbarten Teile hin eingenebelt. Nur durch diese Methode lässt sich ein unsichtbarer Übergang schaffen, der eine optisch einwandfreie Reparatur gewährleistet.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 17.09.2019 zudem klargestellt, dass du als Unfallgeschädigter – selbst bei einer fiktiven Abrechnung – Anspruch auf die Erstattung der UPE-Aufschläge sowie der Beilackierungskosten hast.
Wenn du dazu Fragen hast oder eine professionelle Einschätzung benötigst, stehe ich dir als Kfz-Sachverständiger natürlich jederzeit zur Seite.
Betriebsgefahr – warum du auch ohne eigenes Verschulden haften kannst:
Nach § 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz) haften sowohl der Fahrer als auch der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden, die aus dem Betrieb des Fahrzeuges entstehen – selbst dann, wenn sie kein eigenes Verschulden trifft. Der Hintergrund ist simpel: Ein Fahrzeug gilt als „gefährliche Sache“. Es kann also auch dann Schäden verursachen, wenn der Fahrer alles richtig gemacht hat.
Das bedeutet für dich: Als Fahrzeughalter haftest du grundsätzlich immer für Schäden, die durch den Betrieb deines Autos entstehen. Diese sogenannte Betriebsgefahr kann nur dann zurücktreten, wenn das Verschulden eines anderen Unfallbeteiligten deutlich überwiegt oder wenn der Unfall für dich selbst bei größtmöglicher Vorsicht unvermeidbar gewesen wäre.
Kannst du die Unvermeidbarkeit nicht nachweisen, kann allein die Betriebsgefahr bereits zu einer Mithaftung führen. Das heißt: Wenn nicht belegt werden kann, dass selbst ein „perfekter“ und höchst aufmerksamer Fahrer den Unfall nicht hätte verhindern können, bleibt eine gewisse Haftung bestehen.
Betriebsschaden – was deine Kaskoversicherung nicht abdeckt:
In der Kaskoversicherung sind keine Schäden versichert, die beim ganz normalen Betrieb deines Fahrzeugs entstehen. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt nicht für Schäden, die ohne äußere Einwirkungen während der Fahrt oder im üblichen Fahrzeugeinsatz auftreten.
Dazu gehören zum Beispiel Motorschäden, die durch Verschleiß, Materialfehler oder falsche Bedienung entstehen. Solche Schäden gelten als Betriebsschäden und fallen deshalb nicht unter den Schutz deiner Kaskoversicherung.
C
Crash-Sicherheit – warum eine fachkundige Prüfung so wichtig ist:
Nach einem Unfall muss ein Kfz-Sachverständiger genau beurteilen, ob die Crash-Sicherheit deines Fahrzeugs noch gegeben ist oder wie sie wiederhergestellt werden kann. Dabei geht es insbesondere um die Sicherheitselemente wie Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbags und Sicherheitsgurte.
Der Sachverständige prüft, ob diese Bereiche durch Ausbeulen, Richten oder nur durch komplettes Erneuern wieder in ihren ursprünglichen, sicheren Zustand versetzt werden können. Die dafür relevanten Herstellervorgaben sind einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen natürlich bekannt und werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
D
Differenzbesteuerte Fahrzeuge/ Differenzbesteuerung – was bedeutet das für die Schadenregulierung?
Viele Gebrauchsfahrzeuge werden nach §25a UstG differenzbesteuert verkauft. Dabei fällt die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen Händler-Einkaufs- und Verkaufspreis an. Da die tatsächlichen Einkaufspreise im Handel regional stark variieren können, kann ein Sachverständiger den genauen Mehrwertsteueranteil meist nicht exakt ermitteln.
Wichtig für die Schadenregulierung ist vor allem, dass das betroffene Fahrzeug typischerweise differenzbesteuert angeboten wird. Bei üblicher Handelsspanne von 5-15% gilt ein geschätzter Mehrwertsteueranteil von etwa 2,4% des Wiederbeschaffungswertes als vertretbar. Auf diese Besonderheit weist der Sachverständige dich bei Bedarf hin.
DIN – was steckt dahinter?
Das DIN – Deutsches Institut für Normung e.V. ist die zentrale Normungsorganisation in Deutschland. Hier werden technische Standards entwickelt, die für Qualität, Sicherheit und Einheitlichkeit sorgen. Diese Normen entstehen in Zusammenarbeit mit Industrie, Handel, Wissenschaft, Verbrauchern und Behörden.
Für dich bedeutet das: DIN-Normen schaffen klare Richtlinien und tragen dazu bei, Abläufe zu vereinheitlichen und die Qualität zu sichern.
Dispositionsfreiheit – du entscheidest über die Schadenabwicklung:
Als Geschädigter hast du die sogenannte Dispositionsfreiheit. Das bedeutet: Du allein entscheidest, wie du deinen Schaden abwickeln möchtest. Du kannst dein Fahrzeug entweder korrekt reparieren lassen – in einer markengebunden Fachwerkstatt oder in einer freien Werkstatt – oder du kannst fiktiv abbrechen.
Bei der fiktiven Abrechnung bekommst du die im Gutachten festgestellten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt. Liegt ein Totalschaden vor, kannst du auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens abrechnen:
Grundsätzlich gilt: Du bist Herr des Geschehens und bestimmst, wie die Regulierung ablaufen soll – natürlich im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
E
E10 Kraftstoff – was du darüber wissen solltest:
Seit Anfang 2011 gibt es in Deutschland Benzinsorten, die bis zu 10% Bioethanol enthalten – diese nennt man E10. Das „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für den prozentualen Anteil.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die eine höhere Beimischung von Biokraftstoffen fordert, um Umweltbelastungen zu reduzieren. Zuvor lag der Bioethanolanteil bei maximal 5%. Mit E10 wurde dieser Anteil also verdoppelt.
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Fahrzeug E10 verträgt, wirf einen Blick ins Handbuch oder frag direkt bei deinem Hersteller.
Eigenreparatur – Reparieren in Eigenregie:
Von einer Eigenreparatur spricht man, wenn du dein Fahrzeugschaden selbst in Eigenarbeit instandsetzt – also ohne eine komplette Werkstattreparatur. Du kannst dabei alle Arbeiten selbst erledigen oder nur einzelne Aufgabe, wie zum Beispiel das Lackieren, an Fachbetriebe abgeben.
Entsorgungskosten – was darunterfällt:
Unter Entsorgung versteht man alle Maßnahmen, zur Beseitigung oder Verwaltung von Abfällen oder auch Fahrzeugen. Dazu gehören Wiederverwendung, Recycling oder die thermische Verwaltung von Materialien oder Teilen. Entstehen bei einem Unfall Abfälle oder Fahrzeugreste, können entsprechende Entsorgungskosten anfallen.
Ersatzteilaufschlag – warum er berechnet wird
Viele Werkstätten und Autohäuser berechnen einen Ersatzteilaufschlag auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller. Begründet wird das mit der hohen Kapitalbindung für vorrätige Ersatzteile, die im Betrieb gelagert und finanziert werden müssen.
Je nach Marke kann dieser Aufschlag bis zu 20% betragen, im Durchschnitt liegt er bei 10-15%. Bei einigen Herstellern sind solche Aufschläge allerdings unüblich.
F
Fachanwalt – was bedeutet das?
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert hat. Diese Qualifikation erlangt er durch umfangreiche Lehrgänge mit abschließenden Prüfungen und muss sie sich durch mindestens zehn Stunden Fortbildung pro Jahr aktuell halten.
Fachwerkstatt – was versteht man darunter?
Für den Begriff „Fachwerkstatt“ gibt es keine feste Definition. Man spricht im Volksmund davon, wenn eine Werkstatt bestimmte Arbeiten besonders gut ausführt oder wenn man dort persönlich gute Erfahrungen gemacht hat.
Fachwerkstatt Markengebunden – was bedeutet das?
Eine markengebundene Fachwerkstatt ist eine sogenannte Vertragswerkstatt. Das bedeutet, sie ist vom jeweiligen Fahrzeughersteller autorisiert, Reparaturen durchzuführen. Zwischen der Werkstatt und dem Hersteller besteht eine vertragliche Geschäftsbedingung, wodurch spezielle Herstellervorgaben und Qualitätsstandards eingehalten werden.
Fahrlässigkeit – einfach erklärt
Von Fahrlässigkeit spricht man, wenn ein Schaden entsteht, ohne dass du ihn absichtlich verursacht hast – also schlicht aus Unachtsamkeit. Kritisch wird es erst dann, wenn die grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. In diesem Fall war dein Verhalten so leichtsinnig, dass man sagt: „Das hätte nicht passieren dürfen“.
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist das anders – das sind Situationen, die jedem mal passieren können.
Wird jedoch grobe Fahrlässigkeit festgestellt, kann deine Kaskoversicherung die Zahlung deutlich reduziert – und in besonders schweren Fällen sogar komplett verweigern.
Falsche Angaben / Verschweigen – warum das gefährlich werden kann
Bei der Abwicklung eines Unfallschadens kommt es immer wieder vor, dass falsche oder unvollständige Angaben gemacht werden – zum Beispiel, wenn Alt- oder Vorschäden nicht korrekt angegeben werden. Das betrifft sowohl Haftpflicht – als auch Kaskoschäden. Im Kaskobereich wird etwa bei Diebstahl manchmal die Leistung geschönt, um den Fahrzeugwert höher erscheinen zu lassen.
Auch gegenüber dem Kfz-Sachverständigen werden frühere Schäden gelegentlich verschwiegen – manchmal aus Vergesslichkeit, manchmal bewusst. Davon kann ich dir nur dringend abraten. Heute sind Datenbanken so gut vernetzt, dass bekannte Vorschäden sehr schnell ersichtlich werden.
Stellt sich später heraus, dass Angaben bewusst verschwiegen oder falsch gemacht wurden, hat das ernste Folgen: Zivilrechtlich kann deine gesamte Schadensforderung aberkannt werden. Strafrechtlich bewegst du dich im Bereich des Betruges – und das kann richtig teuer werden.
Fiktive Abrechnung – was bedeutet das für dich?
Bei der fiktiven Abrechnung kannst du dir den Betrag auszahlen lassen, der für eine Reparatur oder für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs erforderlich wäre – auch wenn du gar nicht reparierst. Entscheidend ist der finanzielle Aufwand, nicht die tatsächliche Durchführung.
Wichtig zu wissen: Die Mehrwertsteuer bekommst du nur dann ausgezahlt, wenn sie auch tatsächlich anfällt – also bei einer durchgeführten Reparatur oder beim Kauf eines anderen, umsatzsteuerpflichtigen Fahrzeugs. Rechnungen für Positionen wie Verbringungskosten (z.B. Lackiererei) oder Fahrzeugreinigung vor der Lackierung werden ebenfalls erstattet, wenn die Arbeiten wirklich ausgeführt werden. Bei einem Totalschaden gilt das Gleiche: Kosten für Ein- und Ausbauen von Zubehör oder für An- und Abmeldung werden nur bezahlt, wenn du tatsächlich ein neues Fahrzeug anschaffst.
Seit dem 01.08.2022 schreibt das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz vor, dass ein Geschädigter die Mehrwertsteuer nur dann erhält, wenn er deren tatsächlichen Anfall nachweisen kann. Wer also teilweise selbst repariert oder nur Eigenreparatur durchführt, erhält die Reparaturkosten abzüglich Mehrwertsteuer.
Fiktiver unechter Totalschaden – kurz erklärt
Ein fiktiver unechter Totalschaden liegt vor, wenn du dein Fahrzeug nicht mehr reparieren lassen möchtest, obwohl die Reparatur eigentlich noch wirtschaftlich wäre – die Reparaturkosten also unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. In diesem Fall kannst du trotzdem auf Totalschadenbasis abrechnen, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Das funktioniert aber nur, wenn der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand (Reparaturkosten plus möglichen Minderwert) höher ist als der Wiederbeschaffungsaufwand. Man spricht dann von einem deckenden Restwert.
Wichtig: Die Versicherung darf bei dieser Abrechnungsform immer die günstigste Variante wählen.
Fingierter Unfall – was bedeutet das?
Ein fingierter Unfall liegt vor, wenn ein Zusammenstoß absichtlich provoziert oder komplett erfunden wird, um Versicherungen oder Unfallgegner zu betrügen. Personen, die so etwas machen, werden umgangssprachlich „Autobumser“ genannt. Ziel ist es, sich unrechtmäßig Schadensersatz auszahlen zu lassen.
Forderungsabtretung – einfach erklärt
Unter einer Forderungsabtretung versteht man die Übertragung einer bestehenden Forderung von einem Gläubiger auf einen anderen. Juristisch nennt man das auch Zession. Der ursprüngliche Gläubige wird Zedent genannt, der neue Gläubige Zessionar. Die rechtlichen Grundlagen dazu findest du im BGB insbesondere in den §§398 ff.
Freie Werkstatt – was heißt das?
Eine freie Werkstatt repariert Fahrzeuge ohne Markenbindung. Das heißt, du kannst dort jedes Auto instandsetzen lassen – unabhängig vom Hersteller.
G
Grobe Fahrlässigkeit – was bedeutet das für deine Versicherung?
In vielen Versicherungsbedingungen (AKB) gilt grobe Fahrlässigkeit als Ausschussgrund. Das bedeutet: Wenn du im Straßenverkehr die nötige Sorgfalt grob verletzt, kann deine Fahrzeugversicherung ihre Leistung ganz oder teilweise verweigern.
Es gibt allerdings Versicherer, die in ihren Bedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Ein Tarifvergleich kann sich daher lohnen.
Grüne Karte – warum du sie im Ausland dabeihaben solltest
Die Grüne Versicherungskarte ist der Nachweis, dass dein Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Du sollst sie bei jeder Autofahrt ins Ausland dabeihaben, besonders innerhalb Europas. Nach einem Unfall erleichtert sie die Schadenabwicklung, da sie bestätigt, dass dein Fahrzeug den vorgeschriebenen Versicherungsschutz besitzt.
Mit der Grünen Karte kannst du dich im Ausland direkt an die dortigen Regulierungsstellen wenden und Unterstützung erhalten. Sie kann für einen bestimmten Zeitraum oder für ein ganzes Jahr beantragt werden. In Deutschland übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte in Hamburg die Abwicklung von Auslandsschäden.
Gutachten – was versteht man darunter
Ein Gutachten ist die fachliche Beurteilung eines Sachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt. Dabei werden zuerst alle relevanten Tatsachen festgestellt und anschließend verständlich erklärt, wie der Expert zu seinem Ergebnis kommt. Ein gutes Gutachten ist vollständig, nachvollziehbar und auch für Nichtfachleute verständlich aufgebaut.
Gutachten können mündlich oder Schriftlich erstellt werden. In Deutschland gilt ein Sachverständiger dann als besonders vertrauenswürdig, wenn er öffentlich bestellt, vereidigt oder zertifiziert ist.
Man unterscheidet außerdem zwischen Gerichtsgutachten (vom Gericht beauftragt) und Privatgutachten (von einer Partei beauftragt). Inhaltlich sind beide fachliche Stellungnahmen, die den jeweiligen Sachverhalt klar und fachlich korrekt bewerten.
H
(Kfz)-Haftpflichtversicherung – kurz erklärt
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der gesetzlich vorgeschriebene Teil deiner Autoversicherung. Sie übernimmt die Schadensersatzansprüche Dritter, wenn durch den Betrieb deines Fahrzeugs ein Schaden entsteht – egal, ob durch den Unfall verschuldet hat oder die sogenannte Gefährdungshaftung greift.
Ein solcher Schaden kann z.B. aus einem Verkehrsunfall entstehen, für dessen Folgen du oder dein Fahrzeughalter einstehen müsst.
In der EU ist das Haftpflichtrecht weitgehend einheitlich geregelt. Die Höhe der Mindestdeckungssummen und die Erstattung bestimmter Kosten, wie etwa für Mietwagen oder Gutachter, unterscheiden sich jedoch weiterhin von Land zu Land.
Haftungsausschuss – was bedeutet das?
Ein Haftungsausschluss bedeutet, dass in einem Vertrag festgelegt wird, für welche Schäden oder Pflichtverletzungen keine oder nur eingeschränkte Haftung übernommen wird. Damit können also bestimmte Sorgfaltspflichten oder Gewährleistungsansprüche vertraglich begrenzt werden.
Haftungsquote – wie die Schuld aufgeteilt wird
Wenn ein Unfall nicht vollständig von einer Person verschuldet wurde, wird die Haftung anteilig aufgeteilt. Die Haftungsquote von 25% für Unfallbeteiligten A bedeutet, dass B 75% des Schadens von A ersetzen muss. Umgekehrt erhält B 25% seines eigenen Schadens von A erstattet. So entsteht eine faire Aufteilung entsprechend dem jeweiligen Mitverschulden.
Halter – wer gilt als Halter?
Als Halter gilt die Person, die ein Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber hat. Entscheidend ist dabei nicht, wem das Auto gehört (also nicht der Eigentümer), sondern wer im Alltagwirklich für den Betrieb verantwortlich ist.
Maßgeblich ist also die wirtschaftliche und praktische Nutzung des Fahrzeugs – wer die Kosten trägt, wer bestimmt, wir das Auto genutzt wird und wer es regelmäßig in Gebrauch hat.
Halterhaftung – was bedeutet das für dich?
Die Halterhaftung ist in § 7 StVG geregelt. Sie greift immer dann, wenn durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Schaden entsteht. In diesem Fall muss der Halter des Fahrzeugs für den Schaden einstehen – auch wenn er nicht selbst gefahren ist.
Die Halterhaftung spielt nicht nur bei Unfällen eine Rolle. Auch bei Halt- oder Parkverstößen kann sie relevant werden: Wenn nicht feststellbar ist, wer gefahren ist, können dem Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden.
Haushaltsführungsschaden – was bedeutet das für dich?
Der Haushaltsführungsschaden ist ein Teil des Schadenersatzes nach einem Verkehrsunfall. Wenn du durch eine Verletzung deinen Haushalt ganz oder teilweise nicht mehr selbst führen kannst, entsteht ein Anspruch auf Erstattung. Dieser kommt zusätzlich zu möglichen Ansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall hinzu.
In der Praxis wird der Haushaltsführungsschaden oft übersehen – besonders bei Personen, die berufsfähig sind und den Haushalt normalerweise in ihrer Freizeit mitführen. Damit dir hier kein Anspruch verloren geht, solltest du die Geltendmachung am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen.
Höhere Gewalt – was bedeutet das?
Von höherer Gewalt spricht man, wenn ein Ereignis völlig unerwartet, von außen und ohne eigenes Zutun eintritt. Es geht dabei um Naturereignisse oder Handlungen Dritter, die selbst mit größter Sorgfalt nicht verhindert werden können – zum Beispiel extreme Unwetter oder plötzlich auftretende Naturgewalten. Entscheidend ist, dass ein solches Ereignis nach menschlichem Ermessen nicht vorhersehbar und wirtschaftlich nicht beeinflussbar ist.
Hotelkosten / Übernachtungskosten – wann sie ersetzt werden
Kommt es während einer Reise zu einem Unfall, können für dich und deine Mitfahrer zusätzliche Übernachtungskosten entstehen. Diese können – je nach Situation und Versicherung – im Rahmen der Schadenregulierung ersetzt werden.
I
Idiotentest (MPU) – kurz erklärt
Die sogenannte MPU („Begutachtung der Fahreignung“) prüft, ob du grundsätzlich geeignet bist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Im Volksmund wird sie oft „Idiotentest“ genannt, offiziell heißt sie Medizinisch-Psychologische Untersuchung.
Die MPU gibt es seit 1954. Sie liefert eine Einschätzung, ob du dich künftig im Straßenverkehr bewähren wirst, und hilft den Fahrerlaubnisbehörden bei Entscheidungen über Entzug oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Ziel der MPU ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Integritätsinteresse – kurz erklärt
Das Integritätsinteresse bedeutet, dass du dein gewohntes Fahrzeug trotz Schaden unbedingt behalten möchtest. Entscheidest du dich für eine tatsächlich durchgeführte, vollständige und fachgerechte Reparatur, kannst du vom Schädiger bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes verlangen – vorausgesetzt, du nutzt dein Fahrzeug nach dem Unfall in der Regel noch mindestens sechs Monate weiter
Kaskoschaden – was bedeutet das für dich?
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn dein Fahrzeug durch eigene Schulde oder durch höhere Gewalt (z.B. Sturm, Hagel, Wildunfall – Teilkasko) beschädigt wird. In solchen Fällen hast du gemäß deinen Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Diese Ansprüche sind rein vertraglich und nicht mit den Ansprüchen aus einem Haftpflichtschaden zu verwechseln.
Die Höhe der Zahlung richtet sich immer nach deinem Kaskovertrag, inklusive möglicher Selbstbeteiligung. Häufig lässt sich die Versicherung den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen begutachten – dieser handelt jedoch im Interesse der Versicherung und nicht in deinem.
Damit deine Interessen gewahrt bleiben, ist es bei größeren Schäden sinnvoll, einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten, auch wenn dessen Gutachten nicht kostenlos ist. So erhältst du eine objektive Bewertung deines Schadens.
Kaskoversicherung – was sie abdeckt
Die Kaskoversicherung schützt dein Fahrzeug vor Schäden, die nicht durch einen anderen Unfallgegner verursacht wurden. Sie zahlt also bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust deines Autos. Man unterscheidet zwei Arten:
Teilkasko: Sie übernimmt Schäden durch Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Brand. Ersetzt wird dabei in der Regel der Zeitwert deines Autos.
Vollkasko: Zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen zahlt sie auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus. Bei Neuwagen ersetzen viele Versicherer in den ersten Monaten sogar den Neupreis, später dann ebenfalls den Zeitwert.
Kausalität – einfach erklärt
Unter Kausalität versteht man den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung. Ein Ereignis A gilt als Ursache für ein Ereignis B, wenn B durch A ausgelöst wurde. Es geht also darum, ob ein bestimmtes Verhalten oder Ereignis wirklich zu einem Schaden oder einer Folge geführt hat.
Kostenpauschale – was sie abdeckt
Nach einem Unfall entstehen dir meist keine Ausgaben wie Telefonkosten, Porto oder Schreibaufwand. Diese werden durch die Kostenpauschale abgegolten. Sie ist ein pauschaler Betrag, bei dem du die einzelnen Kosten nicht nachweisen musst.
Kostenvoranschlag – was du darüber wissen solltest
Ein Kfz-Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Er zeigt dir, welche Ausgaben bei einer Instandsetzung auf dich zukommen, wenn du der Werkstatt im Rahmen der Schadenabwicklung einen Reparaturauftrag erteilst. Dabei unterscheidet man zwischen einem verbindlichen und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag trägt der Betrieb das Risiko, den Schaden korrekt eingeschätzt zu haben. Wird während der Reparatur ein größerer Schaden entdeckt, verweisen Versicherungen häufig auf die ursprünglich niedrigere Kostenangabe. Ein unverbindlicher Kaskoschaden erlaubt dagegen eine geringfügige Überschreitung der kalkulierten Kosten. Üblicherweise akzeptiert man hier eine Toleranz von etwa 10-20%. Wie groß dieser Spielraum ist, hängt vom Umfang des Schadens ab – bei kleinen Schäden fällt er deutlich geringer aus als bei umfangreichen Reparaturarbeiten.
Für dich bedeutet das, dass du bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag immer ein gewisses Risiko trägst, am Ende nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Kostenvoranschläge sind im Allgemeinen bis zu einer Schadenhöhe von etwa 750€ netto sinnvoll. Alternativ kann auch ein Kurzgutachten erstellt werden, dass alle wichtigen Bewertungsfaktoren enthält.
Ein Kostenvoranschlag berücksichtigt keime Ausfallkosten, keine Wertminderung und keine Fahrzeugwerte. Diese Punkte werden separat bewertet und in den entsprechenden Erläuterungen erklärt.
Kurzkennzeichen – kurz erklärt
Ein Kurzkennzeichen benötigst du, wenn du ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen möchtest – zum Beispiel für eine Überführung, eine Probefahrt oder eine technische Prüfung. Es gilt nur für einen kurzen Zeitraum und ist in § 16 der Fahrzeug -Zulassungsverordnung geregelt.
L
Ladungssicherung – kurz erklärt
Unter Ladungssicherung versteht man das richtige Sichern von Transportgütern, damit sie während der Fahrt nicht verrutschen oder herunterfallen. Beim Beschleunigen, Bremsen oder in Kurven wirken starke Kräfte auf die Ladung. Wird sie nicht richtig befestigt, kann sie sich verschieben und schnell zu gefährlichen Situationen führen.
Leasingfahrzeug – kurz erklärt
Beim Leasen schließt du mit dem Leasinggeber einen Vertrag, um ein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Das kann ein neues oder ein gebrauchtes Auto sein. Während der Leasinggeber der Eigentümer bleibt, bist du als Leasingnehmer Besitzer und Halter des Fahrzeugs.
M
Manipulierter Unfall / Fingierter Unfall – was bedeutet das?
Von einem manipulierten oder fingierten Unfall spricht man, wenn ein Zusammenstoß absichtlich herbeigeführt wird, um Versicherungen oder Unfallgegner zu betrügen. Personen, die solche künstlich provozierten Unfälle verursachen, nennt man im Volksmund oft „Autobumser“. Ziel ist immer, sich unrechtmäßig Schadensersatz auszahlen zu lassen.
Mehrwertsteuer – was du bei der Abrechnung wissen solltest
Der Mehrwertsteuersatz liegt in Deutschland aktuell bei 19 %. Bei einer fiktiven Abrechnung – also, wenn du auf Gutachtenbasis abrechnest, ohne tatsächlich zu reparieren – wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen, bekommst du die Mehrwertsteuer ebenfalls nicht ersetzt, da du die Vorsteuer bereits über die Umsatzsteuererklärung geltend machen kannst.
Merkantile Wertminderung – was bedeutet das?
Die merkantile Wertminderung beschreibt den finanziellen Nachteil, der entsteht, wenn ein Fahrzeug zwar fachgerecht repariert wurde, aber trotzdem als unfallbeschädigt gilt. Käufer zahlen für ein solches Auto in der Regel weniger, auch wenn die Reparatur einwandfrei durchgeführt wurde.
Grund dafür ist, dass zwei sonst identische Fahrzeuge – eines unfallfrei, das andere mit repariertem Unfallschaden – am Markt unterschiedliche Preise erzielen. Bei der Ermittlung der Wertminderung werden sowohl anerkannte Berechnungsmethoden als auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigt.
Mietwagen – dein Anspruch während Reparatur oder Wiederbeschaffung
Während dein Fahrzeug repariert wird oder du ein Ersatzfahrzeug beschaffst, hast du grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen. Wichtig ist, dass dieser nicht in einer höheren Fahrzeugklasse liegt als dein eigenes Auto. Die Autovermietung muss dich zudem auf den für dich günstigsten Unfallersatztarif hinweisen.
Damit der Anspruch besteht, musst du das Ersatzfahrzeug auch tatsächlich nutzen – also mehr, als du es durch einzelne Taxifahrten tun würdest. Als grobe Orientierung gelten etwa 25 km pro Tag, in ländlichen Regionen auch weniger. Da dein eigenes Fahrzeug währenddessen keinem Verschleiß unterliegt, nehmen viele Versicherer einen Eigenersparnisabzug vor. In manchen Gerichtsbezirken lässt sich dieser vermeiden, wenn du ein Fahrzeug wählst, das eine Klasse unter deinem eigenen liegt.
Wird der Mietwagen jedoch nur sehr wenig gefahren – häufig unter etwa 1.000 km insgesamt – gilt die Eigenersparnis als rein theoretisch, sodass kein Abzug vorgenommen wird.
Mindestprofiltiefe – was du beachten musst
Nach § 36 Abs. 2 StVZO muss das Hauptprofil deiner Autoreifen rundum mindestens 1,6 mm Profiltiefe haben. Als Hauptprofil gelten die breiten Rillen in der Mitte der Lauffläche, die etwa drei Viertel der Breite ausmachen.
Bei Fahrzeugen wie Kleinkrafträdern, Leichtkrafträdern oder Fahrrädern mit Hilfsmotor reicht eine Mindestprofiltiefe von 1 mm aus.
Mithaftung – was bedeutet das?
Wenn bei einem Unfall nicht eindeutig feststeht, wer die Schuld trägt, kommt es zu einer Mithaftung. Das bedeutet, dass mehrere Beteiligte den Schaden anteilig übernehmen müssen – entsprechend der jeweiligen Haftungsquote.
Mittlere Stundenverrechnungssätze – kurz erklärt
Die mittleren Stundenverrechnungssätze sind der Durchschnitt der Werkstattlöhne in deiner Region. Sie dienen oft als Grundlage für die Kalkulation von Reparaturkosten.
N
Nachbesichtigung – was du dazu wissen solltest
Nach einem unverschuldeten Unfall hast du das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Trotzdem kommt es immer häufiger vor, dass die Versicherung nach Vorlage deines Gutachtens eine Nachbesichtigung durch den eigenen Gutachter verlangt. Viele Versicherer behaupten dabei, sie hätten ein „Recht auf Nachbesichtigung“.
Tatsächlich ist das nicht der Fall. Die Rechtsprechung sieht kein solches Recht vor – zumindest dann nicht, wenn dein Gutachten korrekt und ohne erkennbar gravierende Mängel erstellt wurde.
Deshalb solltest du eine Nachbesichtigung grundsätzlich ablehnen, besonders bei einer fiktiven Abrechnung, bei der du dir den Schaden auszahlen lässt.
Nachhaftung
Die Nachhaftung ist ein versicherungstechnischer Begriff. Sie bezeichnet gesetzliche Tatbestände, die die Haftung der Versicherung über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrtragung hinaus verlängert. Das bedeutet, dass Schäden versichert sind, die erst nach der Vertragslaufzeit eintreten und gemeldet werden
Nebenkosten – was du ersetzt bekommst
Bei der Abwicklung eines Unfalls entstehen oft kleinere Ausgaben wie Fahrtkosten, Telefonate oder Schriftverkehr. Dafür kannst du eine pauschale Erstattung verlangen. Je nach Gerichtsbezirk liegt diese Pauschale meist zwischen 10 € und 30 €. Sollten höhere Kosten entstanden sein, musst du diese einzeln nachweisen.
Neu für Alt / Abzug (Kasko)
Der Geschädigte soll durch die Reparatur nicht bessergestellt werden als vor dem Unfall. Wenn ein Schaden dazu führt, dass ältere oder verschlissene Teile durch neue ersetzt werden, entsteht ein Vorteil – zum Beispiel bei Reifen oder Verschleißteilen. Diesen Vorteil muss sich der Geschädigte anrechnen lassen.
Dieser Abzug wird „Neu für Alt“ oder NfA-Abzug genannt und reduziert den Schadensersatz entsprechend.
Neuwagenersatz – wann du Anspruch auf ein neues Fahrzeug hast
Wird ein nahezu neuer Wagen im Haftpflichtschaden erheblich beschädigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Neuwagenersatz bestehen. Das betrifft Fahrzeuge aus erster Hand, bei denen der Schaden so schwer ist, dass er tief in die Fahrzeugstruktur eingreift.
Nach der Rechtsprechung sollte das Auto in der Regel nicht älter als etwa einen Monat sein und nur eine sehr geringe Laufleistung aufweisen (rund bis 1.000 km). Diese Werte sind allerdings nicht völlig starr, wie verschiedene Urteile zeigen – das Alter wird meist strenger bewertet als die exakte Kilometerzahl.
Notar – wofür brauchst du ihn?
Ein Notar beurkundet wichtige Rechtsgeschäfte, beglaubigt Unterschriften und sorgt dafür, dass Einträge im Grundbuch rechtlich abgesichert sind.
Notreparatur – schnelle Hilfe nach dem Unfall
Eine Notreparatur dient dazu, nach einem Unfall die Verkehrs- und Betriebssicherheit deines Fahrzeugs kurzfristig wiederherzustellen. So lassen sich längere Ausfallzeiten und unnötige Mietwagenkosten vermeiden. Die Kosten für eine notwendige Notreparatur werden von der eintrittspflichtigen Versicherung übernommen.
Nutzungsausfall – Entschädigung für den Fahrzeugausfall
Eine Nutzungsausfallsentschädigung erhältst du, wenn du dein Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder eines anderen schädigenden Ereignisses vorübergehend nicht nutzen kannst. Sie dient als Ausgleich dafür, dass dir dein Auto in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.
Die Entschädigung wird in der Regel für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung gezahlt, sofern du keinen Mietwagen nutzt. Voraussetzung ist, dass dein Fahrzeug tatsächlich unfallbedingt nicht fahrbereit oder nicht nutzbar ist.
O
Obliegenheiten – was du gegenüber deiner Versicherung beachten musst
Obliegenheiten sind Pflichten, die du als Versicherungsnehmer gegenüber deiner Kfz-Versicherung hast. Sie sind in den Versicherungsbedingungen (AKB) geregelt und betreffen zum Beispiel die rechtzeitige Schadenmeldung, deine Mitwirkung bei der Aufklärung des Unfallhergangs oder die Bestätigung durch Polizei oder Jagdpächter nach einem Wildunfall.
Verstößt du gegen diese Pflichten, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern. Bei Haftpflichtschäden sind sogar Regressforderungen möglich.
Oldtimer – was gilt als Oldtimer?
Eine einheitliche gesetzliche Definition für den Begriff Oldtimer gibt es nicht. Allgemein versteht man darunter ein altes, gut erhaltenes Fahrzeug mit Sammler- oder Liebhaberwert, das nicht mehr dem normalen Alltagsverkehr entspricht.
In Deutschland gilt ein Fahrzeug spätestens ab einem Alter von 30 Jahren als Oldtimer, wenn es die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt. Mit diesem Kennzeichen erhält das Fahrzeug einen besonderen Status, wird pauschal besteuert und darf dennoch regulär im Straßenverkehr genutzt werden. Voraussetzung ist ein guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand.
International wird der Oldtimerbegriff teilweise weiter gefasst. So erkennt der Oldtimer-Weltverband FIVA Fahrzeuge bereits ab 20 Jahren als historische Fahrzeuge an. Ziel ist eine europaweit einheitliche Regelung.
Oldtimer-Zulassungsnoten – Zustandsbewertung
Note 1 beschreibt einen makellosen Zustand. Technik und Optik sind vollkommen mängelfrei. Es handelt sich um ein unrestauriertes, vollständig originales Fahrzeug oder um ein perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Der Zustand ist wie neu oder sogar besser – solche Fahrzeuge sind extrem selten.
Note 2 steht für einen guten Zustand. Das Fahrzeug ist technisch und optisch einwandfrei, weist jedoch leichte Gebrauchsspuren auf. Es ist entweder original erhalten oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Es fehlen keine Teile und es wurden keine unzulässigen Änderungen vorgenommen.
Note 3 kennzeichnet einen gebrauchten, aber fahrbereiten Zustand. Normale Altersspuren sind vorhanden, ebenso kleinere Mängel. Das Fahrzeug ist voll einsatzfähig, weist keine Durchrostungen auf und es sind keine sofortigen Reparaturen notwendig.
Note 4 beschreibt einen verbrauchten Zustand. Das Fahrzeug ist nur eingeschränkt fahrbereit und es bestehen Reparaturbedarfe, die zeitnah erledigt werden müssen. Es können leichte bis mittlere Durchrostungen sowie fehlende oder defekte Teile vorhanden sein. Häufig handelt es sich um teilrestaurierte Fahrzeuge.
Note 5 steht für ein restaurierungsbedürftiges Fahrzeug. Es ist nicht fahrbereit, oft schlecht oder unvollständig restauriert bzw. zerlegt. Größere Investitionen sind notwendig, das Fahrzeug gilt jedoch grundsätzlich noch als restaurierbar.
Opfergrenze / 130-%-Regel – wann sich eine Reparatur trotzdem lohnt
Übersteigen die Reparaturkosten nach einem Unfall den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs, kannst du es trotzdem reparieren lassen, wenn die Kosten laut Gutachten nicht mehr als 30 % darüber liegen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt wird und du das Fahrzeug anschließend weiter nutzt – in der Regel mindestens sechs Monate. Damit bringst du dein sogenanntes Integritätsinteresse zum Ausdruck.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass bei einer Reparatur innerhalb dieser 130-%-Grenze die Reparaturkosten inklusive der sogenannten Integritätsspitze sofort fällig sind.
OWi-Verfahren – kurz erklärt
Das OWi-Verfahren ist das gesetzlich geregelte Bußgeldverfahren in Deutschland. Es dient dazu, Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, zum Beispiel Verkehrsverstöße. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) festgelegt.
P
Partnerwerkstatt – was du dazu wissen solltest
Viele Versicherungen arbeiten im Rahmen ihres Schadensmanagements mit sogenannten Partnerwerkstätten zusammen. Dabei handelt es sich meist um freie Werkstätten, die zu Sonderkonditionen für Versicherungen reparieren. Ziel ist es, Reparaturkosten möglichst niedrig zu halten.
Nach einem Unfall wird dir oft ein Rundum-Service angeboten, bei dem dein Fahrzeug schnell in eine solche Werkstatt gebracht wird. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass du als Geschädigter nicht verpflichtet bist, dieses Angebot anzunehmen. Zudem können bei Reparaturen außerhalb einer markengebundenen Werkstatt Garantiefragen entstehen.
Kommt es später zu Mängeln, liegt die Beweislast oft beim Geschädigten – insbesondere dann, wenn kein unabhängiges Gutachten erstellt wurde. Du hast jedoch das Recht, einen eigenen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten dafür müssen bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung übernehmen.
Passivlegitimation – wer ist der richtige Anspruchsgegner?
Passivlegitimation bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen der richtige Anspruchsgegner ist. Es geht also darum, gegen wen ein Anspruch rechtlich geltend gemacht werden kann.
Während es bei der Klagebefugnis darum geht, ob jemand klagen darf, entscheidet die Passivlegitimation darüber, ob die Klage gegen die richtige Partei gerichtet ist.
Personenschaden (Kfz) – was ist damit gemeint?
Ein Personenschaden liegt vor, wenn bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzt, gesundheitlich beeinträchtigt oder getötet wird. Für solche Schäden besteht über die Kfz-Haftpflichtversicherung ein entsprechender Versicherungsschutz, der die daraus entstehenden Ansprüche abdeckt.
Pflichtversicherung – was bedeutet das?
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Du musst sie abschließen, um bestimmte Risiken abzudecken. Ein bekanntes Beispiel ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die ein Fahrzeug nicht zugelassen werden darf. Auch andere Bereiche wie Berufs- oder Sozialversicherungen zählen dazu.
Prognoserisiko (Sachverständigengutachten)
Als Unfallgeschädigter darfst du dich grundsätzlich auf das Gutachten eines Sachverständigen verlassen. Nur wenn ein offensichtlicher Fehler auch für einen Laien erkennbar gewesen wäre, gilt etwas anderes. Genau darin liegt ein großer Vorteil eines unabhängigen Sachverständigen.
Stellt sich später heraus, dass sich der Sachverständige bei der Schadeneinschätzung geirrt hat – etwa, weil die Reparatur teurer wird oder länger dauert – trägt dieses Prognoserisiko der Schädiger, nicht du. Das gilt auch für falsche Einschätzungen zur Wiederbeschaffungsdauer oder zum Fahrzeugwert.
Kurz gesagt: Du bist durch das Gutachten geschützt und musst nicht für Fehleinschätzungen des Sachverständigen einstehen.
Q
Quotenvorrecht – Vorteil bei Mithaftung
Hast du bei einem Unfall eine Mithaftung, kann das sogenannte Quotenvorrecht für dich vorteilhaft sein. Dabei werden Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert zunächst voll über deine eigene Kaskoversicherung reguliert. Bestimmte Nebenkosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Abschleppkosten übernimmt zusätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung, soweit dies deinem Haftungsanteil entspricht.
Nicht vom Quotenvorrecht erfasst sind jedoch Ansprüche wie Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder andere Schäden, die nicht direkt das Fahrzeug betreffen. Da die Abrechnung rechtlich komplex ist, empfiehlt sich in solchen Fällen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
R
Rechtsberatung – wer dich rechtlich beraten darf
Rechtsberatung darf nach aktueller Rechtslage ausschließlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder Rechtsberater erfolgen. Nur diese dürfen dich im Einzelfall beraten oder deine Ansprüche nach einem Unfall rechtlich geltend machen. Die Schadenabwicklung durch andere Personen, etwa durch eine Werkstatt oder einen Versicherungsvertreter, ist im Haftpflichtschaden nicht zulässig.
Rechtsbeschwerde – kurz erklärt
Die Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, mit dem eine gerichtliche Entscheidung überprüft werden kann. Ihr Ziel ist es, eine klare Klärung einer Rechtsfrage herbeizuführen und eine einheitliche Rechtsprechung sicherzustellen. Anders als bei einer Berufung geht es dabei nicht um neue Tatsachen, sondern um die rechtliche Bewertung.
Die Rechtsbeschwerde ist nur in bestimmten Verfahren und Gerichtsbarkeiten zulässig, zum Beispiel im Ordnungswidrigkeitenrecht, in besonderen Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder in speziellen arbeits- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Rechtsschutzversicherung – warum sie sinnvoll ist
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn du deine rechtlichen Interessen durchsetzen musst – zum Beispiel Anwalts-, Gerichts- oder Gutachterkosten, je nach vereinbartem Umfang.
Gerade im Straßenverkehr kann es schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Deshalb ist eine Rechtsschutzversicherung sehr empfehlenswert. Die Kosten liegen meist bei rund 70 € pro Jahr und bieten dir im Ernstfall wichtige finanzielle Sicherheit.
Regulierungsdauer / Frist – wie lange darf die Versicherung prüfen?
Nach einem Verkehrsunfall hat die Kfz-Haftpflichtversicherung eine angemessene Prüfungsfrist, bevor sie zahlen muss. Diese Frist liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann eine Klage sinnvoll sein, da sie vorher rechtlich meist nicht erforderlich ist (§ 93 ZPO).
Reparatur in Eigenregie – was ist erlaubt?
Du darfst ein unfallbeschädigtes Fahrzeug grundsätzlich selbst reparieren, also außerhalb einer Werkstatt. In diesem Fall hast du Anspruch auf die erforderlichen Reparaturkosten als Wiederherstellungsaufwand. Einschränkungen gibt es allerdings bei der Mehrwertsteuer und beim Nutzungsausfall, da diese bei einer Eigenreparatur häufig Streitpunkte mit der gegnerischen Versicherung sind.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Qualität der Reparatur keine Rolle spielt, solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen. Wichtig ist jedoch, dass durch die Reparatur die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs fachgerecht wiederhergestellt wird.
Reparaturbestätigung – warum sie oft erforderlich ist
Viele Versicherungen verlangen vor der Erstattung von Mietwagenkosten oder einer Nutzungsausfallentschädigung einen Nachweis darüber, dass das Fahrzeug repariert wurde. In der Regel genügt dafür eine Rechnung der Werkstatt. Erfolgt die Abrechnung auf Gutachtenbasis, kann die Reparatur auch durch eine Bestätigung des Kfz-Sachverständigen nachgewiesen werden.
Lag ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und wurden Reparaturkosten bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes geltend gemacht, fordert die Rechtsprechung meist eine detaillierte Reparaturbestätigung. Der Sachverständige muss dabei prüfen, ob die Reparatur vollständig und fachgerecht durchgeführt wurde. Kann dies nicht belegt werden, wird der Schaden in der Regel auf Totalschadenbasis abgerechnet, also nach Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwerts.
Reparaturdauer – was dabei maßgeblich ist
Bei einem Haftpflichtschaden wird die voraussichtliche Reparaturdauer vom Kfz-Sachverständigen festgelegt. Die im Gutachten angegebene Dauer bildet die Grundlage dafür, wie lange du Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall hast.
Kommt es während der Reparatur zu Verzögerungen, etwa durch Lieferprobleme bei Ersatzteilen oder längere Standzeiten in der Lackierung, kann sich die tatsächliche Reparaturdauer verlängern. Die Reparaturzeit wird im Gutachten in Arbeitstagen angegeben; Wochenenden und Feiertage werden entsprechend zusätzlich berücksichtigt.
Reparaturkosten – wann und in welcher Höhe werden sie ersetzt?
Grundsätzlich muss die Versicherung die Reparaturkosten übernehmen, die erforderlich sind, um dein Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Unfall zu versetzen. Du kannst dabei wählen, ob du die Reparatur tatsächlich durchführen lässt oder die Kosten fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnest.
Bei einer fiktiven Abrechnung erhältst du die vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass kein Totalschaden vorliegt. Hat dein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, werden die Reparaturkosten grundsätzlich nicht mehr ersetzt – mit Ausnahme der 130%-Regel, unter deren Voraussetzungen eine Reparatur dennoch möglich ist.
Reparaturkosten-Übernahmebestätigung
Eine Reparaturkosten-Übernahmebestätigung ist eine Alternative zur Forderungsabtretung. Sie kommt zum Einsatz, wenn du die Reparaturkosten bei Abholung deines Fahrzeugs nicht sofort selbst bezahlen möchtest. In diesem Fall verpflichtet sich die regulierende Versicherung gegenüber der Werkstatt, die Reparaturkosten direkt zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Haftung oder Eintrittspflicht zuvor geprüft wurde.
Restwert – was ist dein Unfallfahrzeug noch wert?
Der Restwert ist der Betrag, den dein beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall noch erzielt. Er wird in der Regel von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen ermittelt und orientiert sich am allgemeinen Markt unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes sowie regionaler Marktgegebenheiten. Dabei können auch Angebote spezialisierter Restwertaufkäufer einbezogen werden.
Bei einem Haftpflichtschaden darfst du dein Fahrzeug grundsätzlich zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert verkaufen. Bei Kaskoschäden solltest du vor dem Verkauf jedoch unbedingt Rücksprache mit deiner Versicherung halten. Diese kann dir ein Restwertangebot – auch von überregionalen Aufkäufern – vorgeben, das dann für die Abrechnung maßgeblich ist, selbst wenn du das Fahrzeug günstiger verkaufst.
S
Sachverständigenkosten – wer zahlt das Gutachten?
Nach einem Unfall darfst du den Schaden an deinem Fahrzeug grundsätzlich von einem Kfz-Sachverständigen begutachten lassen. Die dabei entstehenden Sachverständigenkosten muss der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernehmen. Auf ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen darfst du dich verlassen – selbst dann, wenn sich später herausstellt, dass einzelne Punkte nicht korrekt waren, solange du den Sachverständigen richtig informiert hast.
Bei geringfügigen Schäden ist die Beauftragung eines Gutachters jedoch meist nicht erforderlich. Als Bagatellschaden gelten Schäden bis etwa 750 €. In solchen Fällen reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Bist du dir über die Schadenhöhe unsicher oder liegt ein Totalschaden vor, ist ein Gutachten dennoch sinnvoll und oft unverzichtbar, da nur so Wiederbeschaffungs- und Restwert korrekt ermittelt werden können.
Sachverständigenverfahren – wenn es Streit über die Schadenhöhe gibt
Kommt es zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung zu Streitigkeiten, etwa über die Höhe der Entschädigung, kann ein Sachverständigenverfahren durchgeführt werden. Dabei wird der Schaden nicht einseitig bewertet, sondern durch unabhängige Sachverständige festgestellt. Jede Partei benennt hierfür einen eigenen Sachverständigen. Können sich diese nicht einigen, wird ein dritter Sachverständiger als sogenannter Obmann hinzugezogen, der die strittigen Punkte entscheidet.
Die Kosten trägt grundsätzlich jede Partei für ihren eigenen Sachverständigen selbst, die Kosten des Obmannes werden geteilt. Wer am Ende im Unrecht ist, muss die Kosten übernehmen. Die Feststellungen der Sachverständigen sind für beide Seiten verbindlich, solange sie nicht offensichtlich von der tatsächlichen Sachlage abweichen.
Das Sachverständigenverfahren dient damit einer fairen und sachlichen Klärung und kann langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Sachverständiger – was bedeutet das?
Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis und Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet. Seine Aufgabe ist es, Sachverhalte fachlich korrekt zu beurteilen und diese in einem Gutachten nachvollziehbar darzustellen. Sachverständige werden nicht nur von Gerichten oder Behörden beauftragt, sondern auch von Unternehmen und Privatpersonen.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ ist rechtlich nicht geschützt, weshalb sich grundsätzlich jeder so nennen darf. Aussagekräftig sind daher vor allem Qualifikation, Erfahrung sowie eine mögliche öffentliche Bestellung oder Zertifizierung. Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Gutachter – beide Begriffe werden häufig synonym verwendet.
Schadenmeldung – warum sie wichtig ist
Hast du einen Unfall verursacht oder ist die Schuldfrage unklar, musst du den Schaden unverzüglich deiner Versicherung melden. Erfolgt die Schadenmeldung zu spät oder gar nicht, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern.
Schadenminderungspflicht – was du beachten musst
Die Schadenminderungspflicht bedeutet, dass du als Geschädigter dazu verpflichtet bist, einen entstandenen Schaden nicht unnötig zu vergrößern. Du sollst also alles Zumutbare tun, um weitere Schäden oder zusätzliche Kosten zu vermeiden. Diese Pflicht ist rechtlich in § 254 Abs. 2 BGB geregelt.
Wichtig für dich: Das heißt nicht, dass du auf berechtigte Ansprüche verzichten oder Nachteile hinnehmen musst. Du darfst deine Rechte weiterhin vollständig geltend machen – musst aber vernünftig und schadensbegrenzend handeln.
Schadenregulierungsbeauftragte – Hilfe bei Unfällen im Ausland
Bei einem Verkehrsunfall im EU-Ausland hast du Anspruch auf einen Ansprechpartner in deinem Heimatland. Jeder Kfz-Versicherer in der EU ist verpflichtet, dafür einen sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten zu benennen. So kannst du die Schadenabwicklung bequem von zu Hause aus regeln.
Reagiert der ausländische Versicherer nicht oder verzögert sich die Regulierung unangemessen, kannst du dich an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe der Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg.
Schadensanzeige / Schadenmeldung bei Kfz-Schäden
Nach einem Unfall solltest du den Schaden immer unverzüglich der Versicherung melden – unabhängig davon, ob du schuld bist oder nicht. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch für eine bestehende Kaskoversicherung. Nur so kann der Versicherer den Schaden prüfen und die Regulierung einleiten.
Weigert sich der Unfallgegner, den Schaden seiner Versicherung zu melden, kannst du dies auch selbst übernehmen. Dafür benötigst du mindestens das Kennzeichen, den Unfallzeitpunkt sowie idealerweise Name und Anschrift des Unfallgegners. Diese Daten sollten möglichst direkt am Unfallort ausgetauscht werden.
Eine rechtzeitige und vollständige Schadenmeldung hilft dir, Probleme bei der Regulierung zu vermeiden.
Schmerzensgeld – Ausgleich für immaterielle Schäden
Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schadenersatz und soll Schmerzen, seelische Belastungen und andere Beeinträchtigungen ausgleichen, die durch eine Körperverletzung entstehen. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 253 BGB. Über die Höhe entscheidet letztlich das zuständige Gericht nach § 287 ZPO, wobei es keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Bei einem Personenschaden solltest du Ansprüche auf Schmerzensgeld nicht selbst geltend machen. Eine Regulierung ohne anwaltliche Unterstützung ist dringend abzuraten, da Versicherer häufig versuchen, Zahlungen hinauszuzögern oder niedrig anzusetzen. Ein erfahrener Rechtsanwalt ist hier entscheidend, um deine Ansprüche korrekt und vollständig durchzusetzen.
Schuldbekenntnis nach einem Unfall
Wenn du nach einem Verkehrsunfall eine Erklärung unterschreibst, in der du dich als schuldhaft bekennst, kann sich dadurch zwar die Beweislast zu deinen Ungunsten verschieben. Rechtlich gilt ein solches Schuldbekenntnis jedoch nicht als verbindliches Schuldanerkenntnis, das dir jede spätere Einwendung zum Unfallhergang nehmen würde. Anders kann es aussehen, wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers eine Regulierungszusage abgibt – diese wird von der Rechtsprechung eher als verbindlich angesehen.
Sicherungs- / Abtrittserklärung – was bedeutet das für dich?
Nach einem Unfall entstehen schnell Kosten, zum Beispiel für einen Kfz-Sachverständigen. Wenn du diese nicht vorstrecken möchtest, kannst du deinen Erstattungsanspruch an den Sachverständigen abtreteten. Diese Abtretung dient ausschließlich als Sicherung.
Grundsätzlich bleibst du trotzdem verpflichtet, deine Schadenersatzansprüche selbst gegenüber der Versicherung geltend zu machen. In der Praxis führt eine Sicherungsabtretung jedoch meist dazu, dass die gegnerische Versicherung die Sachverständigenkosten direkt an den Gutachter zahlt.
Hinweis: Trägst du eine Mithaftung, musst du den entsprechenden Anteil der Kosten selbst übernehmen.
Sonstige unfallbedingte Kosten
Auch weitere unfallbedingte Schäden sind ersatzpflichtig. Dazu zählen zum Beispiel beschädigte Bekleidung, Schutzhelme, der Tankinhalt sowie Gegenstände, die sich im oder am Fahrzeug befanden und durch den Unfall beschädigt wurden.
Die Höhe dieser Schäden musst du in der Regel durch Kaufbelege oder einen Kostenvoranschlag nachweisen.
Stapelvollmacht – was ist das?
Der Begriff Stapelvollmacht ist ironisch gemeint und bezeichnet Anwaltsvollmachten, die z. B. in Werkstätten ausgelegt werden, damit du sie dort unterschreiben kannst – ohne direkt in eine Kanzlei gehen zu müssen. Früher galt dieses Vorgehen als unseriös, heute ist es zulässig, da es rechtlich keinen Unterschied zu Vollmachtsformularen gibt, die online zum Download angeboten werden.
Streitwert – kurz erklärt
Der Streitwert (auch Prozesswert genannt) gibt den Geldwert des Streitgegenstands in einem Gerichtsverfahren an. Er ist unter anderem wichtig für die Zuständigkeit des Gerichts sowie für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten. Außerhalb eines Gerichtsverfahrens spricht man meist vom Gegenstandswert, bei Notaren vom Geschäftswert.
T
Technischer Totalschaden – kurz erklärt
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich ist oder nur mit völlig unverhältnismäßigem Aufwand durchgeführt werden könnte. In diesem Fall kann das Fahrzeug nicht mehr in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
Toleranzabzüge – was wird abgezogen?
Bei Geschwindigkeitsmessungen wird immer ein Toleranzabzug vorgenommen, unabhängig davon, ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn gemessen wird. Bis zu einer gemessenen Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt dieser Abzug 3 km/h. Damit sollen mögliche Messungenauigkeiten berücksichtigt werden.
U
Überführungskosten – kurz erklärt
Überführungskosten entstehen beim Autokauf, wenn ein Neuwagen vom Werk zum Händler transportiert wird. Darin sind unter anderem Transport und Versicherung enthalten. Viele Händler berechnen diese Kosten zusätzlich zum Kaufpreis.
Eine kostenlose Werksabholung bieten nur wenige Hersteller an – meist ist auch die Selbstabholung mit Kosten verbunden. Für Händler sind Überführungskosten oft eine Möglichkeit, die niedrigen Gewinnmargen beim Neuwagenverkauf auszugleichen.
UDS (Unfalldatenschreiber) – kurz erklärt
Der Unfalldatenschreiber (UDS) ist ein elektronisches Gerät, das Fahrzeugdaten vor, während und nach einem Unfall aufzeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Geschwindigkeit, Beschleunigung, Fahrtrichtung sowie Brems- und Blinkvorgänge.
Die Daten werden laufend gespeichert und normalerweise wieder gelöscht. Kommt es jedoch zu einem Unfall, bleiben bestimmte Zeiträume dauerhaft gesichert. So lässt sich der Unfallhergang später besser nachvollziehen und die Schuldfrage oft klarer klären. Der Einbau erfolgt in der Regel freiwillig, ist in einigen Ländern aber bereits vorgeschrieben.
Umbaukosten – wann sie ersetzt werden
Bei einem Totalschaden können Umbaukosten ersetzt werden, sofern sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau und erneuten Einbau von Musikanlagen, Freisprecheinrichtungen oder spezieller Behinderten-, Fahrschul- oder Taxiausstattung, wenn das Ersatzfahrzeug nicht über gleichwertige Einbauten verfügt.
Ummeldekosten – wer zahlt sie?
Kommt es nach einem unverschuldeten Unfall zu einem wirtschaftlichen Totalschaden, hast du Anspruch auf Erstattung der Abmeldekosten für dein beschädigtes Fahrzeug sowie der Anmeldekosten für das Ersatzfahrzeug.
Umrüstungskosten – was dir erstattet wird
Nach einem Unfall können Umrüstungskosten entstehen, wenn vorhandene Ausstattungen in ein Ersatzfahrzeug übernommen werden müssen. Das betrifft zum Beispiel Sonderausstattungen wie Taximeter, Taxi-Schild, Folierungen oder andere fest verbaute Komponenten. Ist die Umrüstung notwendig und wirtschaftlich sinnvoll, gehören diese Kosten grundsätzlich zu den ersatzfähigen unfallbedingten Schäden.
Unabwendbares Ereignis – was heißt das?
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn ein Unfall selbst bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können. In diesem Fall entfällt die Haftung des Kfz-Halters. Voraussetzung ist, dass weder ein technischer Mangel am Fahrzeug vorlag noch dem Fahrer oder Halter ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
Die Rechtsprechung verlangt dafür, dass sich der Fahrer wie ein idealer, besonders sorgfältiger Verkehrsteilnehmer verhalten hat und der Schaden dennoch eingetreten ist. Ob ein unabwendbares Ereignis vorliegt, wird immer im Einzelfall geprüft.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht
Von Unfallflucht spricht man, wenn du dich nach einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernst, ohne deine Personalien anzugeben oder eine angemessene Zeit zu warten, damit diese festgestellt werden können. Das gilt auch dann, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist.
Wer den Unfallort verlässt, muss die erforderlichen Angaben entweder direkt vor Ort machen oder sie unverzüglich bei der Polizei nachholen. Andernfalls handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Geschädigte ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können.
Unfallersatztarif – was ist das?
Der Unfallersatztarif bezeichnet den Mietwagentarif, den Autovermieter nach einem Verkehrsunfall berechnen. Bei einem unverschuldeten Unfall gehören diese Kosten zum Schadenersatz und werden in der Regel von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen.
Unfallrekonstruktion – forensisches Gutachten
Bei einer Unfallrekonstruktion wird der genaue Unfallhergang fachlich untersucht. Ziel ist es festzustellen, wie es zur Kollision kam und wer dafür verantwortlich ist. Solche forensischen Gutachten spielen vor allem bei Gerichtsverfahren oder gegenüber Versicherungen eine wichtige Rolle, um Haftungsfragen und Schadenersatzansprüche zu klären.
UPE-Aufschläge – kurz erklärt
UPE-Aufschläge sind branchenübliche Zuschläge, die viele Werkstätten auf die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller für Originalersatzteile erheben. Sie dienen dazu, die Kosten für Lagerhaltung und Bevorratung der Ersatzteile auszugleichen.
Urteile
Auf der Internetseite www.captain-huk.de findest du zahlreiche Urteile und fachliche Kommentare rund um die Unfallschadenregulierung. Thematisiert werden dort unter anderem die 130%-Regelung, Ersatzteil- und UPE-Aufschläge, fiktive Abrechnung, Mietwagenkosten, Sachverständigenhonorare, Reparaturbestätigungen, Stundenverrechnungssätze sowie weitere regelmäßig streitige Schadenpositionen.
V
Verbringungskosten – kurz erklärt
Verbringungskosten entstehen, wenn ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im Rahmen der Reparatur in eine Lackiererei oder einen Karosseriebetrieb transportiert werden muss. Diese Kosten fallen auch dann an, wenn nicht das komplette Fahrzeug, sondern nur einzelne Teile wie Stoßfänger oder Türen verbracht werden.
Verdienstausfallschaden – was bedeutet das?
Ein Verdienstausfallschaden liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer unfallbedingt ausfällt und der Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt zahlen muss. Diese dadurch entstandenen Kosten kann der Arbeitgeber gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen.
Verkehrsmedizin – kurz erklärt
Die Verkehrsmedizin befasst sich mit der Frage, ob eine Person aus gesundheitlichen Gründen sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dabei wird geprüft, ob Krankheiten, körperliche Einschränkungen, Medikamente oder der Konsum von Alkohol und Drogen die Fahreignung oder Fahrweise beeinflussen.
Ziel der Verkehrsmedizin ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und sowohl dich selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen.
Verkehrsopferhilfe – wann sie einspringt
Die Verkehrsopferhilfe e.V. ist ein Zusammenschluss aller deutschen Kfz-Versicherer. Sie hilft dir, wenn du bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurdest und kein regulärer Versicherer leisten kann – zum Beispiel, weil das verursachende Fahrzeug nicht ermittelt werden konnte, nicht versichert war oder die Versicherung insolvent ist.
Die Verkehrsopferhilfe übernimmt außerdem Schäden, die vorsätzlich und rechtswidrig verursacht wurden. Zuständig ist sie jedoch nur für Unfälle mit Kraftfahrzeugen oder Anhängern, nicht für Schäden durch Fußgänger oder Radfahrer.
Verkehrsunfallflucht – was du wissen solltest
Eine Verkehrsunfallflucht liegt vor, wenn du dich nach einem Unfall vom Unfallort entfernst, ohne deine Personalien anzugeben oder eine angemessene Zeit zu warten, damit diese festgestellt werden können. Das ist nach § 142 StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Auch wer den Unfallort zunächst berechtigt verlässt, muss die erforderlichen Angaben unverzüglich nachträglich machen, zum Beispiel bei der Polizei. Bei geringfügigen Schäden außerhalb des fließenden Verkehrs (z. B. Parkrempler) kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafe absehen, wenn die Meldung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.
Versicherungsregress – was das für dich bedeutet
Verursachst du einen Unfall, zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Geschädigten. Unter bestimmten Umständen kann die Versicherung dich anschließend jedoch in Regress nehmen. Das heißt, sie fordert einen Teil der gezahlten Summe von dir zurück.
Das kann zum Beispiel bei Alkoholfahrten, vorsätzlicher Unfallflucht oder anderen schweren Pflichtverletzungen passieren. Der Regress ist dabei gesetzlich begrenzt und liegt in der Regel bei bis zu 5.000 Euro.
VIN / FIN – Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), auch VIN genannt, ist eine international genormte, 17-stellige Nummer, mit der dein Fahrzeug eindeutig identifiziert werden kann. Die frühere Bezeichnung Fahrgestellnummer wird heute kaum noch verwendet, da moderne Fahrzeuge meist selbsttragende Karosserien haben.
Die VIN setzt sich aus einer Herstellerkennung, einer fahrzeugspezifischen Kennung und einer fortlaufenden Nummer zusammen. Bestimmte Buchstaben wie I, O und Q werden nicht verwendet, um Verwechslungen zu vermeiden. Seit 1981 ist die VIN weltweit einheitlich geregelt.
Vorhaltekosten
Vorhaltekosten sind Kosten, die einem Gewerbetreibenden entstehen, wenn er ein Ersatzfahrzeug im eigenen Fuhrpark bereithält, um im Schadensfall mobil zu bleiben. Wird kein Mietwagen genutzt und steht auch kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, muss im Einzelfall geprüft werden, ob und in welcher Höhe Vorhaltekosten erstattungsfähig sind.
Vorläufige Deckung für die Fahrzeugversicherung
Stellst du einen Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung und erhältst dafür eine Versicherungsbestätigung (Doppelkarte), gilt der vorläufige Versicherungsschutz in der Regel auch für die Kaskoversicherung. Das gilt zumindest dann, wenn der Versicherer nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sich die vorläufige Deckung nur auf die Haftpflichtversicherung beschränkt. Dies wurde durch ein Urteil des OLG Köln vom 24.10.2000 bestätigt.
Vorsatz – was bedeutet das?
Von Vorsatz spricht man, wenn ein Schaden absichtlich verursacht wird. In solchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz – weder aus der Kaskoversicherung noch aus der Haftpflichtversicherung.
Vorschaden – was du angeben musst
Als Vorschaden bezeichnet man einen Schaden an einem Fahrzeug, der bereits entstanden ist – egal ob er repariert oder nicht instand gesetzt wurde. Bei einer Schadensmeldung oder beim Verkauf des Fahrzeugs musst du solche Vorschäden offenlegen.
Wird ein Vorschaden verschwiegen, kann das rechtliche Folgen haben: Käufer können Ansprüche geltend machen und im Schadenfall kann sogar der Versicherungsschutz gefährdet sein. Auch nicht reparierte Schäden gelten als Vorschäden und müssen angegeben werden.
Vorteilsausgleich – was wird angerechnet?
Unter Vorteilsausgleich versteht man die Anrechnung von Vorteilen, die dir durch einen Schadenersatz entstehen können – zum Beispiel durch „Neu-für-Alt“-Abzüge, eine Wertverbesserung oder ersparte Eigenkosten.
Im Schadenrecht werden jedoch nur solche Vorteile berücksichtigt, die sich tatsächlich und spürbar finanziell auswirken. Rein theoretische oder nur rechnerische Vorteile bleiben unberücksichtigt.
W
Waffengleichheit
Unter Waffengleichheit versteht man den rechtlichen Grundsatz, dass Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden die gleichen Mittel haben sollen wie die Versicherung des Schädigers. Deshalb hast du Anspruch darauf, auf Kosten des Unfallverursachers einen eigenen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt zu beauftragen. So soll sichergestellt werden, dass du der Versicherung nicht unterlegen bist und deine Ansprüche auf Augenhöhe durchsetzen kannst.
Wandlung – was bedeutet das beim Fahrzeugkauf?
Bei einer Wandlung eines Fahrzeugs musst du dir eine Eigenersparnis anrechnen lassen, da das Auto während deiner Nutzungszeit bereits an Wert verloren hat. Diese Nutzungsentschädigung wird auf Grundlage der gefahrenen Kilometer berechnet und liegt in der Regel zwischen 0,5 % und 0,67 % des Kaufpreises pro 1.000 Kilometer.
Die Berechnung basiert auf einer angenommenen durchschnittlichen Fahrzeuglebensdauer von 150.000 bis 200.000 Kilometern.
Wegeunfall – wann er als Arbeitsunfall gilt
Ein Wegeunfall gilt als Arbeitsunfall, wenn er sich auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur Arbeit ereignet. Das gilt auch bei Dienstfahrten oder Fahrten zu Einsätzen, zum Beispiel bei der Feuerwehr. Voraussetzung ist, dass der Weg in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Werkstattauswahl – du entscheidest
Nach einem unverschuldeten Unfall hast du grundsätzlich das Recht auf freie Werkstattwahl. Das bedeutet: Du entscheidest selbst, in welcher Werkstatt dein Fahrzeug repariert wird – unabhängig von Empfehlungen der Versicherung.
Werkstattbindung – was bedeutet das für dich?
Bei einer Werkstattbindung verpflichtest du dich im Rahmen deiner Kaskoversicherung, Schäden nur in einer von der Versicherung vorgegebenen Partnerwerkstatt reparieren zu lassen. Als Gegenleistung erhältst du meist einen günstigeren Versicherungsbeitrag und oft zusätzliche Leistungen wie Abschleppservice oder einen Mietwagen.
Der Beitrag ist günstiger, weil Versicherer mit ihren Partnerwerkstätten Sonderkonditionen vereinbart haben. Je nach Tarif kann der Preisvorteil etwa 10–20 % betragen. Im Gegenzug musst du jedoch alle Kaskoschäden konsequent in diesen Werkstätten reparieren lassen.
Wertverbesserung – wann ein Abzug vorgenommen wird
Führt eine unfallbedingte Reparatur dazu, dass sich der Wert deines Fahrzeugs erhöht, zum Beispiel weil vorhandene Altschäden im Reparaturbereich mitbeseitigt werden, kann ein Abzug wegen Wertverbesserung vorgenommen werden. In diesem Fall musst du dir diesen Vorteil auf die Reparaturkosten anrechnen lassen, da du nach der Instandsetzung bessergestellt wärst als vor dem Unfall.
Wertverlust beim Neuwagen
Der Wertverlust eines Neuwagens ist im ersten Jahr am höchsten. Bereits in dieser Zeit kann ein Fahrzeug bis zu 25 % seines ursprünglichen Wertes verlieren. In den Folgejahren verläuft der Wertverlust gleichmäßiger und liegt meist bei etwa 5–6 % pro Jahr. Nach rund drei Jahren beträgt der gesamte Wertverlust in der Regel etwa 34–36 %.
Wiederbeschaffungsdauer – kurz erklärt
Die Wiederbeschaffungsdauer gibt an, wie viel Zeit du in der Regel benötigst, um nach einem Totalschaden ein vergleichbares Fahrzeug zu kaufen. Sie wird üblicherweise in Werktagen angegeben, da an Sonn- und Feiertagen bei seriösen Händlern keine Fahrzeugkäufe möglich sind.
Diese Dauer ist wichtig für die Schadenabrechnung, zum Beispiel bei Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.
Wiederbeschaffungspauschale – was ist das?
Bei einem Totalschaden erkennen einige Gerichte zusätzlich eine Wiederbeschaffungspauschale an. Damit sind die Kosten gemeint, die für die Prüfung eines Ersatzfahrzeugs auf Gleichwertigkeit und Unfallfreiheit entstehen können.
Diese Pauschale kann entweder konkret anhand einer Sachverständigenrechnung oder pauschal geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Begutachtung erfolgt ist.
Wiederbeschaffungswert – differenzbesteuert (ca. 2,5 %)
Gebrauchtfahrzeuge werden im Handel meist differenzbesteuert gemäß § 25a UStG angeboten. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer nur auf die Gewinnspanne des Händlers anfällt und nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Da die tatsächlichen Einkaufspreise regional stark variieren, kann der genaue Mehrwertsteueranteil vom Sachverständigen in der Regel nicht exakt ermittelt werden.
Für die Schadenregulierung ist daher entscheidend, dass es sich typischerweise um ein differenzbesteuertes Fahrzeug handelt. Bei Fahrzeugen ab etwa 3 bis 10 Jahren wird üblicherweise von einer Differenzbesteuerung ausgegangen. In diesen Fällen ist ein geschätzter Mehrwertsteueranteil von rund 2,5 % im Wiederbeschaffungswert realistisch und anerkannt.
Wiederbeschaffungswert – regelbesteuert (19 %)
Bei Nutzfahrzeugen und gewerblich genutzten Fahrzeugen kann in der Regel von einer Regelbesteuerung ausgegangen werden. In diesen Fällen enthält der Wiederbeschaffungswert die volle Mehrwertsteuer von derzeit 19 % und kann vom Sachverständigen sowohl brutto als auch netto ausgewiesen werden.
Bei anderen Fahrzeugarten muss genau geprüft werden, ob Regel- oder Differenzbesteuerung anzusetzen ist. Unabhängig davon ist die Vorsteuerabzugsberechtigung des Geschädigten zu betrachten. Für Fahrzeuge bis etwa drei Jahre Alter wird meist davon ausgegangen, dass der Wiederbeschaffungswert regelbesteuert ist und die volle Mehrwertsteuer enthält.
Wiederbeschaffungswert steuerneutral
Bei älteren Fahrzeugen (meist über 10 Jahre) oder in niedrigen Preisklassen werden Autos häufig nicht mehr über Händler, sondern nur noch privat angeboten. Hintergrund sind unter anderem die gesetzlichen Gewährleistungspflichten für Händler.
Da beim Privatkauf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, ist der Wiederbeschaffungswert in diesen Fällen steuerneutral zu ermitteln.
Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert – meist bei Oldtimern relevant – beschreibt die Gesamtkosten, die aufgewendet wurden, um ein Fahrzeug in seinen aktuellen Zustand zu versetzen. Er setzt sich aus dem Anschaffungswert des Fahrzeugs und den nachweisbaren Restaurationskosten zusammen.
Wichtig für dich: Der Wiederherstellungswert dient vor allem der Dokumentation aufwendiger Restaurierungen, spiegelt aber nicht automatisch den tatsächlichen Marktwert wider, da sich diese Investitionen bei einem Verkauf oft nicht vollständig erzielen lassen.
Widerrufsrecht (§ 355 BGB) – kurz erklärt
Wenn dir als Verbraucher gesetzlich ein Widerrufsrecht zusteht, kannst du einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf erfolgt durch eine eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer und ist fristgerecht, wenn er rechtzeitig abgesendet wird.
Nach einem wirksamen Widerruf sind beide Seiten verpflichtet, bereits erhaltene Leistungen unverzüglich zurückzugeben. Für die Rücksendung der Ware trägt grundsätzlich der Unternehmer das Risiko.
Winterreifen – was wirklich vorgeschrieben ist
In Deutschland gilt keine allgemeine Winterreifenpflicht, sondern eine situative Pflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darfst du nur mit geeigneten Winterreifen fahren (§ 2 Abs. 3a StVO).
Die bekannte Regel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist daher nur eine Orientierung, aber keine gesetzliche Vorgabe.
Winterreifen – Alpine-Symbol
Wintertaugliche Reifen, die nach dem 31.12.2017 hergestellt wurden, müssen das Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) tragen. Die frühere M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus, um als Winterreifen zu gelten.
Wirtschaftlicher Totalschaden – was heißt das?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs. Auch dann spricht man davon, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen. In diesen Fällen gilt eine Reparatur wirtschaftlich als nicht sinnvoll.
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Zeitwert – was ist das?
Der Zeitwert beschreibt den Betrag, den du zum aktuellen Zeitpunkt beim Verkauf deines Fahrzeugs erzielen würdest. Er ist nicht mit dem Wiederbeschaffungswert zu verwechseln.
Der Wiederbeschaffungswert liegt in der Regel höher, da er zusätzlich Steuern und die Händlergewinnspanne enthält. Deshalb ist er meist etwa 20–25 % höher als der reine Zeitwert.
Zeitwertgerechte Reparatur – was ist erlaubt?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fachgerechte Reparatur innerhalb der 130-Prozent-Grenze auch mit gebrauchten Ersatzteilen zulässig sein kann. Das ist vor allem bei älteren Fahrzeugen, Liebhaberfahrzeugen, Oldtimern oder Exoten sinnvoll. In solchen Fällen empfiehlt es sich, vom Sachverständigen eine Alternativkalkulation mit Gebrauchtteilen erstellen zu lassen.
Zulassungskosten
Zulassungskosten sind die Gebühren, die anfallen, wenn ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet oder umgemeldet wird. Dazu gehören unter anderem Kosten für Kennzeichen, Fahrzeugpapiere und behördliche Gebühren.
Zustandsbericht / Zustandsbeschreibung
Der Zustand deines Fahrzeugs wird vom Kfz-Sachverständigen fachlich beurteilt und dokumentiert. Diese Zustandsbeschreibung ist wichtig für die Wertermittlung, da sie zeigt, wie sich dein Fahrzeug vor dem Schaden im Vergleich zu einem durchschnittlichen Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Laufleistung befunden hat – also Pflegezustand, Erhalt und Nutzung.